Abrechnungstipp Nr. 23
Mittwoch, 14. Juli 2010
Der Behandlungsfall

Für die Privatabrechnung zählt eine besondere Systematik des Behandlungsfalles. Der gleiche Behandlungsfall mit der selben Diagnose beginnt in der GOÄ am Folgetag des nächsten Monats neu zu laufen.

Beispiel: Erstbehandlung am 01.07. 2010. Bereits am 02.08. 2010 beginnt der Behandlungsfall neu zu laufen, die Beratung, die Untersuchung und weitere Leistungen der GOÄ können miteinander abgerechnet werden!