|
Die Versicherung hat nicht den gesamten Rechnungsbetrag erstattet. Was ist mit dem Restbetrag/Differenzbetrag? Bitte übersenden Sie uns, unter Angabe der Rechnungsnummer, die Erstattungsmitteilung. Den von der Versicherung bereits erstatteten Betrag, überweisen Sie bitte an uns. Überprüfung und Klärung erfolgt nach Durchsicht der Erstattungsmitteilung durch uns. Kann eine Rechnung zurückgestellt werden? Eine Rechnung kann für zwei Wochen durch uns zurückgestellt werden. Für einen längeren Zeitraum, setzen Sie sich mit Ihrem behandelnden Arzt in Verbindung. Dieser muss uns dann über seine Entscheidung unterrichten. Ich bin KVB/Post-B versichert. Die Rechnung wurde aber mit dem 2,3-fachen Faktor ausgestellt. Was muss ich machen? Die Originalrechnung senden Sie bitte, mit dem Hinweis des richtigen Tarifes, an uns zurück. Sie erhalten nach Bearbeitung eine neue Rechnung. Die Originalrechnung liegt nicht mehr vor. Kann ich ein Duplikat erhalten? Gerne senden wir Ihnen nochmals eine Kopie der Rechnung zu. Das entsprechende Formular finden Sie im Servicebereich Patienten unter dem Menüpunkt "Kontakt". Ich habe den Rechnungsbetrag versehentlich zweimal angewiesen. Wie bekomme ich den Betrag wieder zurück? Unsere Finanzbuchhaltung bemerkt die Doppelzahlung automatisch. Der zuviel gezahlte Betrag wird, abzüglich 5,00 € Bearbeitungsgebühr, auf Ihr Konto zurücküberwiesen.
|